Kostenübernahme

Unser Verein ist eine gemeinnützig anerkannte Lebens- und Schuldnerberatung, der von dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gem. § 305 InsO anerkannt ist.

Die angebotenen Leistungen unserer Lebens- und Schuldnerberatung rechnen wir direkt mit dem Niedersächsischen Landesamt ab. Somit kommen keine Gebühren auf den Ratsuchenden zu.

Wir arbeiten auch mit der Region Hannover auf dem Gebiet der Lebens- und Schuldnerberatung nach § 16a SGB II zusammen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie unsere Beratungsangebote bei Vorlage eines Beratungsgutscheines vom JobCenter oder der Arbeitsagentur gebührenfrei in Anspruch nehmen können.

Sollten die Möglichkeiten der o.g. Kostenübernahme nicht auf Sie zu treffen, sprechen Sie uns trotzdem an. Gemeinsam einigen wir uns auf einen Beratungssatz, der Ihrem Budget entspricht.

Egal in welcher Angelegenheit Sie mit uns sprechen möchten, um unseren Rat suchen. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf.

loading slideshow...

  • Gebühren sparen!

Verschwiegenheit ist die Grundlage für Vertrauen und Offenheit in einem Beratungsprozess. Selbstverständlich unterliegen wir den gesetzlichen Vorschriften der Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Hilfesuchenden werden keine Informationen an Dritte weitergegeben (§§ 67 ff. SGB X).

Kostenlose und unverbindliche Anfrage: Tel. 0511/ 646 899 66 oder per Kontakt